Sichern Sie sich jetzt Ihre Wallbox oder Ladestation, denn auch 2026 profitieren Sie von der attraktiven Wallbox Förderung in der Steiermark. Handeln Sie schnell, um sich die maximalen Zuschüsse nicht entgehen zu lassen.
Wallbox: Lassen Sie Ihre neue Wallbox mit bis zu 300 € fördern.
Lastmanagementsysteme: In der Steiermark ist auch die Förderung von Lastmanagementsysteme für Unternehmen oder Mehrparteienhäuser sogar ein maximaler Zuschuss von bis zu 5.000 Euro € möglich.
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Es wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW gefördert.
Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, auf die ein E-PKW entsprechend Förderungsrichtlinie Pkt. 4.3 zugelassen ist, können Förderungsanträge stellen. Der
E-PKW darf nicht für unternehmerische Tätigkeiten genutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung
gestellt werden.
Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten
begrenzt. Maximal 300€
Es wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude
in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge gefördert.
Folgende natürliche oder juristische Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Unternehmensstandort in der Steiermark können im Rahmen von Wohnnutzungen Förderungsanträge
stellen:
• Eigentümerinnen/Eigentümer und Eigentümerinnengemeinschaften/Eigentümergemeinschaften
• Bevollmächtigte Hausverwaltung
• Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes,
sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist
Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten
begrenzt.
Maximale Fördersumme bis zu 99 möglichen Ladepunkten: 5000€
Zuschlag zur Basisförderung je weiteren 50 möglichen Ladepunkten ist maximal: 2500€
Zur Förderinfromation des Landes Steiermark
Gefördert wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen (Wallboxen) mit einer Bemessungsleistung von mindestens 11 kW für Privatpersonen. Ebenfalls gefördert wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark, die entweder über mehr als 4 Wohnungen oder über mehr als 10 KFZ-Abstellplätze verfügen.
Sie erhalten einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 30 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die Maximalförderung für eine intelligente Wallbox ist dabei auf 300 Euro gedeckelt.
Das Elektroauto muss in der Steiermark auf die antragstellende Person zugelassen sein. Es darf sich nur um ein reines Elektroauto handeln. Zudem darf das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt werden – eine unternehmerische Nutzung oder die Bereitstellung als Firmenwagen durch den Arbeitgeber schließen eine Förderung strengstens aus.
Ja. Die Errichtung muss durch ein befugtes Elektrounternehmen erfolgen, welches einen Erstprüfungsnachweis (gemäß OVE-Richtlinien) ausstellen muss. Zudem darf die Wallbox ausschließlich mit 100 % Ökostrom betrieben werden (Nachweis über Stromliefervertrag erforderlich), es sei denn, am Standort ist eine Photovoltaikanlage installiert, die pro Ladepunkt eine Leistung von mindestens 1,5 kWp liefert.
Das Wohngebäude muss die Mindestgröße (> 4 Wohnungen oder > 10 Abstellplätze) erfüllen. Bei bis zu 50 Abstellplätzen muss das System zwingend für alle vorhandenen Plätze ausgelegt sein. Ab 51 Parkplätzen muss es für mindestens 80 Prozent der Abstellplätze dimensioniert werden. Wichtig: Es muss im Zuge der Errichtung mindestens ein Ladepunkt direkt mitinstalliert werden.
Die Förderung beträgt auch hier maximal 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Für die Basisförderung von Anlagen mit bis zu 99 möglichen Ladepunkten liegt die Höchstgrenze bei 5.000 Euro. Für je 50 weitere mögliche Ladepunkte gibt es einen Zuschlag von jeweils maximal 2.500 Euro.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen (bei Unternehmen im Rahmen der De-minimis-Förderung). Dazu zählen Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie entsprechende Bauträger.
Der Online-Antrag erfordert detaillierte Rechnungen mit Zahlungsnachweisen, einen amtlichen Lichtbildausweis, den Zulassungsschein des E-PKW (bei Wallboxen) und Fotos der fertigen Installation. Bei der Wallbox sind zusätzlich der Prüfnachweis des Elektrikers sowie der Nachweis über den Ökostrombezug (oder das PV-Attest) hochzuladen. Zudem muss die geförderte Anlage in der Regel für mehrere Jahre (laut Richtlinie bis zu 7 Jahre) betrieben werden und die Unterlagen müssen entsprechend lange aufbewahrt werden.
