Photovoltaik Förderung Kärnten

Welche Fördermöglichkeiten für eine Photovoltaikanlage gibt es derzeit in Kärnten?

Die aktuelle Photovoltaik Förderung in Kärnten bietet im Jahr 2026 eine beispiellose Chance für alle, die ihre Energiezukunft im sonnigen Süden Österreichs selbst in die Hand nehmen möchten. Da die Zeit des bundesweiten Nullsteuersatzes vorüber ist, rücken die gezielten Investitionszuschüsse des Landes Kärnten sowie die bundesweiten EAG-Fördercalls wieder massiv in den Fokus, um die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage signifikant zu senken. Durch die Kombination aus regionalen Landesmitteln, die speziell auf die sonnenreiche Lage Kärntens zugeschnitten sind, und zusätzlichen Boni für innovative Speicherlösungen amortisiert sich ein Photovoltaiksystem heute schneller denn je. Es war tatsächlich kaum jemals attraktiver, ein modernes Photovoltaiksystem mit integriertem Speicher in Kärnten errichten zu lassen, da sich die Förderungen von Land, Bund und den einzelnen Gemeinden derzeit optimal kombinieren lassen. Dieses harmonische Zusammenspiel der verschiedenen Unterstützungsebenen sorgt für eine maximale finanzielle Entlastung und ermöglicht es Haushalten sowie Betrieben, ihre Unabhängigkeit von den Energiemärkten massiv zu steigern.

Photovoltaik Förderungen Kärnten

Das Land Kärnten bietet eine Färderung für Photovoltaikanlagen so wie Speicherlösungen.

Photovoltaik Förderungen
Bund

Für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Speicherlösung bietet der Bund die EAG-Investitionszuschüsseverordnung.

Photovoltaik Förderungen Gemeinden

Diverse Gemeinden in Kärnten bieten eine eigenständige Photovoltaik-Förderung. Bei uns erhalten Sie eine Liste der aktuellen Förderungen.

Photovoltaik Förderung Land - Kärnten

Basierend auf den aktuellen Richtlinien für 2026 bietet die Photovoltaik Förderung Kärnten attraktive finanzielle Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien im Wohnbau. Um eine Förderung zu erhalten, muss die neu installierte Photovoltaikanlage eine Mindestgröße von 5 kWp erreichen, wobei gleichzeitig die Errichtung eines Stromspeichers mit einer Mindestnennkapazität von 5 kWh Voraussetzung ist. Die maximale Förderhöhe für diese Kombination beträgt bei Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern bis zu € 3.000,00. Falls Sie lediglich einen stationären Stromspeicher ab einer Größe von 5 kWh nachrüsten möchten, beläuft sich der Zuschuss auf maximal € 1.000,00 für Ein- und Zweifamilienobjekte. In allen Fällen wird die Unterstützung in Form eines Baukostenzuschusses gewährt, der jedoch auf maximal 50 % der förderbaren Investitionskosten begrenzt ist.

Mindestgrößen und Fördersummen in Kärnten im Überblick

  • Mindestgröße der Photovoltaikanlage: Die Anlage muss eine Leistung von mindestens 5 kWp aufweisen.
 
  • Mindestkapazität des Stromspeichers: Erforderlich ist eine Nennkapazität von mindestens 5 kWh.

     
  • Förderhöhe für PV inklusive Speicher: Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss maximal 3.000 €.

     
  • Mehrgeschossiger Wohnbau: Hier werden 1.500 € für jede zusätzliche Wohneinheit gewährt.

     
  • Reine Speichernachrüstung: Für stationäre Speicher (ab 5 kWh) gibt es bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 1.000 €.

     
     
  • Speicherzuschuss im Mehrgeschossbau: Bei Nachrüstungen werden 500 € je zusätzlicher Wohneinheit ausgezahlt.

     
  • Maximale Förderquote: Die Förderung wird als Baukostenzuschuss gewährt und ist mit höchstens 50 % der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt.

Zinshäuser & Mehrparteienhäuser: Skalierbare Photovoltaik Förderung in Kärnten

Besonders attraktiv ist die Photovoltaik Förderung in Kärnten für Mehrparteienhäuser, da im mehrgeschossigen Wohnbau die Möglichkeit besteht, pro Wohneinheit und Antragsteller separate Förderanträge zu stellen. Die Fördersummen skalieren dabei gezielt mit der Größe des Objekts: Während für Ein- und Zweifamilienhäuser eine Basisförderung von bis zu 3.000,00 € für die Kombination aus PV-Anlage und Speicher vorgesehen ist , erhöht sich dieser maximale Zuschuss im Mehrgeschossbau um beachtliche 1.500,00 € für jede zusätzliche Wohneinheit. Auch bei der alleinigen Installation von Speichersystemen steigt die Unterstützung um 500,00 € je weiterer Einheit über den Basissatz von 1.000,00 € hinaus. Dieser modulare Aufbau stellt sicher, dass Eigentümer von Zinshäusern durch die hohe Anzahl an Wohneinheiten signifikante Gesamtzuschüsse generieren können, was die Wirtschaftlichkeit großflächiger Photovoltaikösungen im urbanen Raum massiv steigert.

Kommunale Energiewende: Photovoltaik Förderung in Kärnten für Gemeinden

Die aktuelle Förderrichtlinie für das Jahr 2026 ermöglicht Kärntner Gemeinden, kommunalen Zusammenschlüssen und Gemeindebetrieben eine attraktive Finanzierung ihrer Solarprojekte. Gefördert wird die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von eigenverbrauchsoptimierten Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Amtsgebäuden oder Bauhöfen. Der Zuschuss wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss gewährt und deckt maximal 45 % der förderbaren Investitionskosten ab.

Gestaffelte Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen (pro kWp):

  • Bis 10 kWp: Zuschuss von bis zu 1.250,00 € (bzw. 900,00 € für vorsteuerabzugsberechtigte Werber).

     
     
  • 10 kWp bis 25 kWp: Zuschuss von bis zu 950,00 € (bzw. 650,00 € für vorsteuerabzugsberechtigte Werber).

     
     
  • Über 25 kWp: Zuschuss von bis zu 400,00 € (bzw. 200,00 € für vorsteuerabzugsberechtigte Werber).

     
    Zusatzförderung für Stromspeicher: Um die lokale Netzstabilität und Eigenversorgung zu erhöhen, wird die Installation stationärer Stromspeicher mit bis zu 275,00 € pro kWh Nennkapazität unterstützt. Die Förderung ist pro Standort auf maximal 10 kWh Kapazität und eine Gesamtsumme von 2.750,00 € begrenzt. Voraussetzung für den Erhalt der Mittel ist eine weitestgehend vollständige Eigennutzung des erzeugten Stroms sowie eine zweckentsprechende Betriebsdauer von mindestens 10 Jahren.

Wirtschaftliche Resilienz: Photovoltaik Förderung in Kärnten für Betriebe und Unternehmen

Für Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und gemeinnützige Organisationen bietet die Photovoltaik Förderung in Kärnten im Jahr 2026 einen entscheidenden Anreiz, um die Betriebskosten durch Eigenstromproduktion langfristig zu senken. Unterstützt wird die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen auf betrieblich genutzten Gebäuden. Die Förderung wird als einmaliger Investitionszuschuss gewährt und deckt unter Berücksichtigung anderer Bundes- oder EU-Mittel bis zu 45 % der förderbaren Kosten ab.

Förderkonditionen für betriebliche Photovoltaik-Anlagen:

  • Maximaler Zuschuss: Es werden bis zu 200,00 € pro kWp installierter Anlagenleistung ausgezahlt.

     
  • Förderlimit: Die maximale Fördersumme pro Standort ist mit 500.000,00 € gedeckelt.

     
  • Eigenverbrauch: Die Anlage muss eigenverbrauchsoptimiert betrieben werden, wobei eine weitgehend vollständige Nutzung des erzeugten Stroms im Betrieb nachzuweisen ist.

     

Zuschüsse für betriebliche Stromspeicher: Zur Glättung von Lastspitzen und Erhöhung der Versorgungssicherheit wird die Installation stationärer Speichersysteme zusätzlich gefördert:

 
  • Speicher-Bonus: Das Land gewährt einen Zuschuss von 275,00 € pro kWh Nennkapazität.

     
  • Kapazitätsgrenze: Pro Standort werden maximal 10 kWh gefördert, was einer Maximalsumme von 2.750,00 € entspricht.

     
  • Betriebsdauer: Geförderte Systeme müssen mindestens 10 Jahre zweckentsprechend im Betrieb verbleiben.

     

Wichtiger Hinweis: Diese Förderung ist unter anderem dann ausgeschlossen, wenn bereits eine EAG-Zuschussförderung der Kategorie D in Anspruch genommen wurde. Eine professionelle Abnahme durch ein befugtes Unternehmen ist zwingende Voraussetzung für die Auszahlung.

Zur Photovoltaik Fördersituation in der Steiermark

Wer auf Photovoltaikstrom setzt, kann bares Geld sparen – und das bundesländerübergreifend. Nicht nur in Kärnten, sondern auch in der Steiermark gibt es derzeit attraktive Photovoltaik-Fördermöglichkeiten, die den Umstieg auf erneuerbare Energien so lohnenswert wie nie zuvor machen. Damit Sie im Dschungel aus Landesförderungen und Bundesinvestitionszuschüssen nicht den Überblick verlieren, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik Förderung in Kärnten 2026

Die Förderprogramme des Landes richten sich an ein breites Spektrum von Antragstellern. Im privaten Bereich werden natürliche Personen gefördert, die Eigentümer oder Besitzer (z. B. durch Leasing) eines Wohnobjekts sind. Für den betrieblichen Sektor stehen die Mittel Unternehmen, Landwirten, Vereinen und Privatzimmervermietern offen. Ebenso können Kärntner Gemeinden sowie juristische Personen mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung Anträge für kommunale Projekte stellen

Gefördert werden die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von Photovoltaikanlagen und stationären Stromspeichern im Bundesland Kärnten.

 
 
 
  • Wohnbau: Hier liegt der Fokus auf eigenverbrauchsoptimierten Anlagen auf Dächern oder Gebäuden, wobei eine Kombination aus PV-Anlage und Speicher im Vordergrund steht.

     
     
  • Betriebe & Kommunen: Unterstützt wird der Ankauf und die Errichtung von Eigenverbrauchsanlagen an oder auf Gebäuden, um die regionale Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Im Bereich des Wohnbaus muss die Photovoltaikanlage eine Leistung von mindestens 5kWp aufweisen. Gleichzeitig ist die Errichtung eines Speichersystems mit einer Mindestnennkapazität von 5 kWh Voraussetzung für den Erhalt der Kombi-Förderung. Für kommunale und betriebliche Anlagen orientiert sich die förderbare Größe primär am nachgewiesenen Jahresstromverbrauch des Standorts, um eine Überdimensionierung zu vermeiden.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung variiert je nach Gebäudetyp und Zielgruppe:

  • Einfamilienhäuser: Der Zuschuss für PV inklusive Speicher beträgt maximal 3.000,00€.

  • Betriebe: Unternehmen erhalten bis zu 200,00€ pro kWp  installierter Leistung, gedeckelt mit 500.000,00 € pro Standort.

  • Gemeinden: Hier gibt es eine degressive Staffelung von bis zu 1.250,00€ pro kWp für Anlagen bis 10kWp.

  • Stromspeicher: Stationäre Speicher werden generell mit bis zu 275,00€ pro kWh gefördert (max. 10kWhpro Standort).

Ein wesentliches Merkmal der Photovoltaik Förderung Kärnten im Jahr 2026 ist, dass die Antragstellung erst nach der vollständigen Fertigstellung der Arbeiten erfolgt. Die Anlage muss nach dem 01.01.2026 errichtet worden sein, wobei das Rechnungsdatum der Hauptkomponenten (Module, Speicher, Wechselrichter) maßgeblich ist. Nach der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wie Rechnungen, Zahlungsnachweisen und dem Abnahmeprotokoll wird über die Gewährung entschieden.

Nein, die Richtlinien schließen bestimmte Anlagenkonfigurationen explizit aus. Nicht gefördert werden Inselanlagen ohne Verbindung zum öffentlichen Stromnetz sowie Anlagen, die als Volleinspeiser betrieben werden. Das primäre Ziel der Landesförderung ist die Steigerung der Eigenversorgungsrate durch netzparallel geführte Systeme.

Photovoltaik Förderung
Bund

Mit der Anpassung der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom für das Jahr 2026 hat die österreichische Bundesregierung die Weichen für die Förderung erneuerbarer Energien neu gestellt. Die überarbeiteten Richtlinien zielen primär darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und die Vergabeprozesse transparenter und zügiger zu gestalten. Damit soll der Ausbau der heimischen Energieinfrastruktur weiter forciert werden. Ein inhaltlicher Schwerpunkt liegt in diesem Förderjahr insbesondere auf der effizienten Kopplung von Photovoltaikanlagen mit modernen Stromspeichersystemen.

Förderkategorien & Fördersätze für Photovoltaik + Speicher vom Bund

Kategorie A: bis 10 kW_peak
Kategorie B: >10 kW_peak bis 20 kW_peak
Kategorie C: >20 kW_peak bis 100 kW_peak
Kategorie D: >100 kW_peak

Kategorie A: 160 €/kW_peak
Kategorie B: 150 €/kW_peak
Kategorie C: 140 €/kW_peak
Kategorie D: 130 €/kW_peak
Speicher: 150 €/kWh

Fördercalls 2026

23. April – 11. Mai 2026 (inkl. “Made in Europe”-Bonus)
16. Juni – 30. Juni 2026 (inkl. “Made in Europe”-Bonus)

Nullsteuersatz für Photovoltaik
(Vorübergehend ausgesetzt)

Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz.

Wie geht es mit der Photvoltaik Förderung des Bundes (Umsatzsteuerbefreiung) weiter ?

In unserem Newsticker zur Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik können Sie sich über alle neuen Informationen zum Thema informieren. 

Wallbox Förderung Österreich

Die Wallbox Förderung Österreich bezuschusst nicht nur das Gerät selbst (die intelligente Wallbox oder ein 3-phasiges Ladekabel), sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Installationskosten. Bei Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern wird zusätzlich die Errichtung der Basisinfrastruktur gefördert mit einer maximalen Fördersumme von 1500€

Photovoltaik Förderungen der
Gemeinden in Kärnten

Wussten Sie, dass zahlreiche Kärntner Kommunen den Umstieg auf Photovoltaikenergie mit eigenen, lokalen Zuschüssen unterstützen? Diese zusätzliche Photovoltaik Förderungen in Kärnten auf Gemeindeebene bietet Ihnen die attraktive Chance, gleich doppelt zu profitieren. Viele Städte und Gemeinden im Land greifen Ihnen finanziell unter die Arme, wobei sich diese regionalen Mittel oft ideal mit den Förderungen von Bund und Land kombinieren lassen. Sichern Sie sich diese wertvollen Zuschüsse für Ihre eigene Stromproduktion und nutzen Sie die Kraft der Sonne im Süden Österreichs noch effizienter. Bei uns erhalten Sie eine detaillierte Übersicht aller aktuell verfügbaren Förderprogramme direkt in Ihrer Heimatgemeinde. Informieren Sie sich jetzt umfassend und starten Sie Ihr persönliches Photovoltaik-Projekt im sonnigen Kärnten!

Das sind Ihre Vorteile mit einer Photovoltaikanlage von ProSolis!

Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition für Jahrzehnte. Vertrauen Sie auf ProSolis als verlässlichen und langfristigen Partner für Ihr Photovoltaikprojekt in Kärnten. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand. Unser Anspruch an Qualität reicht von der Auswahl der besten Produkte über die individuelle Beratung bis hin zur Installation, Wartung und noch weit darüber hinaus! Kontaktieren Sie uns für eine effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung!

Photovoltaik Meister Gütesiegel

Der weitere Ablauf zu Ihrem Photovoltaik Projekt in Kärnten